Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Personalvermittlung für Unternehmen
der AGENTUR FÜR BILDUNG
Günther Str. 96
| 22087 Hamburg , Amtsgericht Hamburg
- 1 Allgemeines
AGENUR DER BILDUNG verpflichtet sich jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einenVermittlungsauftrag erforderlichen Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von personal AGENTUR FÜR WIRTSCHAFT erstellt werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer Personalvermittlung benötigt werden, wie die Erstellung einer Stellenbeschreibung und die Ermittlung des Anforderungsprofils.
AGENUR DER BILDUNG sichert vertrauliche Behandlung all
er im Rahmen des Vermittlungsauftrags erhaltenen Datenund Informationen zu.
Die Daten und Informationen werden nur zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit genutzt.
Es gelten ausschließlich alle Bestimmungen der nachfolgenden AGB.
Andere Vereinbarungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen alleine gelten nicht.
In diesem Text wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
- 2 Dienstleistung des Vermittlers
AGENUR DER BILDUNG übernimmt im Rahmen der Personalverm
ittlung für den Auftraggeber die Suche nach neuen Mitarbeitern(nachfolgend auch „Bewerber” genannt) nach Maßgabe des Anforderungsprofils.
Die Dienstleistung der AGENUR DER BILDUNGumfasst folgende Punkte:
-Auswahl und Durchführung geeigneter Rekrutierungsmaßn ahmen
-Bewerbervorauswahl
-Erste telefonische oder persönliche Interviews
-Bewertung der Bewerber und Auswahl gemäß Anforderungs profil
-Ausarbeitung und Übermittlung der Bewerberprofile
-Terminierung der Vorstellungsgespräche und persönliche Vorstellung der vorgeschlagenen Bewerber beim Auftraggeber nach Auswahl des Auftraggebers
- 3. Pflichten des Kunden
Der Auftraggeber setzt die AGENUR DER BILDUNG über das
Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem vermittelten
Bewerber durch Übersendung einer Kopie des Arbeitsvertrages oder durch formlose schriftliche Nachricht bzw. per Email, falls noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, unverzüglich in Kenntnis.
Wenn der Vermittlungsbedarf entfällt, insbesondere durch anderweitige Besetzung oder Wegfall der freien Arbeitsplätze, informiert der Auftraggeber die AGENUR DER BILDUNG hierüber unverzüglich schriftlich oder per Email.
Der Auftraggeber bewahrt über die persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerber strengstes Stillschweigen. Unterlagen über die Bewerber, insbesondere Arbeitnehmerprofile, Zeugnisse oder Exposés dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden, sind strengvertraulich zu behandeln und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich an AGENUR DER BILDUNG zurückgegeben werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle einer Vermittlung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, eine Bestätigung des Arbeitsverhältnisses mit dem vermittelten Bewerber nach 6 Wochen und 6 Monaten der Anstellung zu erbringen.
- 4 Vergütungsanspruch
AGENUR DER BILDUNG hat bei erfolgreicher Vermittlung eines Bewerbers Anspruch auf eine Vermittlungsprovision. AGENUR DER BILDUNG | Güntherstr. 96 | 22087 Hamburg
| Tel: 040 / 348 612 59 | Fax: 040 / 466 322 81
– AG Hamburg | www.adbi.de
Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und einem von AGENUR DER BILDUNG vorgeschlagenen Bewerber zustande gekommen ist.
Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettopreise und sind der Auftragsbestätigung oder den Bewerbervorschlägen zu entnehmen. Hinzu tritt die jeweils geltende Mehrwertsteuer. Die Rechnungen der AGENUR DER BILDUNG sind sofort nach Rechnungsstellung und Eingang beim Auftraggeber ohne weiteren Abzug zu zahlen.
Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet.
Die AGENUR DER BILDUNG ist berechtigt, bei Verzug ohne konkreten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen.
Für Bewerber, die über einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit verfügen, entstehen keinerlei Vermittlungsgebühren. Das Vermittlungshonorar wird in
diesen Fällen von der Agentur für Arbeit übernomme Das Honorar ist auch geschuldet, wenn nach Beendigung des Vermittlungsauftrags ein Arbeitsvertrag zwischen einem von AGENUR DER BILDUNG nachgewiesenen Bewerber und dem Auftraggeber zustande kommt.
Wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Bewerber und ein em Dritten geschlossen, jedoch der Bewerber mit Arbeiten in dem Betrieb des Auftraggebers beschäftigt, gilt dies ebenfalls als erfolgte Vermittlung durch AGENUR DER BILDUNG.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber einem Dritten die Daten des Bewerbers zugänglich
gemacht und der Bewerber daraufhin im Betrieb des Dritten beschäftigt wird.
Sollte dem Auftraggeber ein von AGENUR DER BILDUNG vorgeschlagener Bewerber durch Direktbewerbung oder durch ein Unternehmen des Wettbewerbs bereits bekannt sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies AGENUR DER BILDUNG umgehend zu melden. Wird diese Meldung nicht gemacht und kommt es zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber zu einem Anstellungsvertrag, schuldet der Auftraggeber der AGENUR DER BILDUNG das Vermittlungshonorar ungeschmälert.
Sollte der Auftraggeber weitere zusätzliche Dienstleistungen wünschen (z.B. Anzeigenschaltung in kostenpflichtigen Print- und Online- Medien, Gestaltung von Anzeigen) werden diese Kosten nach vorheriger Bekanntgabe und Abstimmung an den Auftraggeber weitergeleitet.
- 5 Haftung
Eigenschaften oder Qualifikationen der Bewerber, die Qualität und Güte der Arbeitsleistung sowie die schriftlichen oder mündlichen Angaben der Bewerber sind keine Zusicherungen von AGENUR DER BILDUNG.
Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrags mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.
Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlungen von Bewerbern durch AGENUR DER BILDUNG besteht nicht.
Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet AGENUR DER BILDUNG ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
AGENUR DER BILDUNG schuldet keine Rechtsberatung.
- 6 Kündigung
Ein bestehender Personalvermittlungsauftrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder per Email gekündigt werden.
Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von AGENUR DER BILDUNG vorgeschlagenen Bewerber nach Kündigung des Auftrags zustande, so wird das vereinbarte Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.
- 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg
8 Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Regelungen dieses Vertrages nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Vertragszweck am nächsten kommen.